Wer den Status als bekannter Versender vom Luftfahrtbundesamt benötigt, der muss entsprechend der LBA-Vorgaben Maßnahmen ergreifen, um die betrieblichen Abläufe den Sicherheitsvorgaben anzupassen.
Bei unserem erlebten Fall ergab sich folgende Sachlage:
Die hinzugezogene Beraterfirma beschrieb in Ihrem Maßnahmenkatalog die weitere Vorgehensweise für das Ziel "Zertifizierung als bekannter Versender". Unter anderem waren dort Umbaumaßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Sicherheitsstandards vorgesehen.
Wir erhielten den Auftrag den Maßnahmenkatalog und die vorhandenen Örtlichkeiten zu prüfen.
ERGEBNIS unserer Prüfung
1. Die Zweifel des Auftraggebers waren angebracht!
2. Wir konnten eine Lösung entwickeln die ca. 90% günstiger für das Unternehmen sein würde!
ERGEBNIS für unseren Auftraggeber:
1. Das LBA hat unseren Lösungsvorschlag akzeptiert.
2. Ein betriebswirtschaftlicher Schaden von mehr als 450.000 Euro konnte abgewendet werden!
Klick 1 in das folgende E-Mail-Logo.
Der Betreff "Maßnahmenkatalog Zertifizierung verursacht hohe (Folge-) Kosten"ist bereits für Sie eingetragen.
Klick 2 auf "senden", wenn ihre Kontaktdaten vorhanden sind.
Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
GF Marc Jobelius
Bouché Air & Sea GmbH
Unternehmensberatung Luftsicherheit & sichere Lieferkette